# Die sieben Denkschritte: wie Thinking Steps Sie zur Wahl einer Bank oder eines Vermögensverwalters führt

> So arbeitet Thinking Steps: Fragebogen in sieben Denkschritten, 20 Prioritätspunkte, anonymisierter Vergleich von vier Anbietern, Beratung, zwei Treffen.

Veröffentlicht: 2026-10-06 · Aktualisiert: 2026-10-06 · Thinking Steps
URL: https://thinkingsteps.ch/wissen/sieben-denkschritte

Stand: Oktober 2026. Dieser Beitrag beschreibt unser Vorgehen; er ist eine allgemeine Information und keine Anlageberatung.

Thinking Steps hilft Personen mit einem Anlagevermögen ab CHF 500'000, eine passende Privatbank oder einen unabhängigen Vermögensverwalter zu finden. Für Kundinnen und Kunden mit Wohnsitz im Ausland liegt die Schwelle bei CHF 1'000'000. Der Dienst befindet sich in einer Pilotphase. Hier beschreiben wir, wie wir vorgehen, wofür die einzelnen Schritte da sind und wie wir bezahlt werden.

## Warum ein strukturiertes Vorgehen

Viele Menschen wählen ihre Bank, weil sie sie schon kennen, weil sie jemand empfohlen hat oder weil ein Termin gerade passte. Das ist verständlich. Nur sagt ein bekannter Name wenig darüber aus, ob Anlageansatz, Betreuung und Kosten zu Ihnen passen.

Die Auswahl ist zudem gross. Neben den Banken gibt es in der Schweiz Hunderte von unabhängigen Vermögensverwaltern: Bis Ende 2022 hatte die FINMA 642 von ihnen bewilligt, und seit dem Finanzinstitutsgesetz brauchen alle eine solche Bewilligung (Art. 5 FINIG). Niemand kann alle Anbieter selbst prüfen. Unser Vorgehen soll die Auswahl auf wenige sinnvolle Kandidaten eingrenzen und die eigentliche Entscheidung bei Ihnen lassen.

## Der Ablauf im Überblick

### 1. Der Fragebogen in sieben Denkschritten

Am Anfang steht ein Fragebogen, gegliedert in sieben Denkschritte. Er führt Sie durch die Fragen, die für die Wahl eines Anbieters zählen: Ihre Ausgangslage, Ihr Vermögen und Ihre Erwartungen an die Zusammenarbeit. Die Gliederung in Schritte hat einen Zweck. Sie sollen nicht nur Felder ausfüllen, sondern sich bei jedem Schritt klar werden, was Sie wollen.

### 2. Die Verteilung von 20 Punkten

Ein Teil des Fragebogens ist die Prioritätenverteilung: Sie verteilen 20 Punkte auf die Kriterien, die Ihnen wichtig sind. Mehr als 20 gibt es nicht.

Das klingt nach einem Detail, ist aber der Kern der Methode. Auf die Frage "Was ist Ihnen wichtig?" antworten die meisten Menschen: "Alles." Tiefe Kosten, persönliche Betreuung, gute Rendite, Sicherheit. Mit begrenzten Punkten müssen Sie abwägen. Was Sie einem Kriterium geben, fehlt einem anderen. So entsteht ein Profil, mit dem sich Anbieter tatsächlich unterscheiden lassen.

### 3. Das interne Matching

Wir vergleichen Ihre Angaben und Ihre Prioritäten mit den Anbietern. Das Ergebnis ist keine Rangliste aller Banken der Schweiz, sondern eine Auswahl von vier Anbietern, die zu Ihrem Profil passen.

### 4. Der anonymisierte Vergleich

Sie sehen diese vier Anbieter zuerst ohne Namen, als Anbieter A, B, C und D. Der Vergleich zeigt, wie sich die vier in den Punkten unterscheiden, die Ihnen wichtig sind.

Die Anonymisierung ist Absicht. Namen lösen Reaktionen aus, positive wie negative, bevor man die Inhalte gelesen hat. Ohne Namen vergleichen Sie, was angeboten wird, nicht wer es anbietet.

### 5. Die persönliche Beratung

In einem persönlichen Gespräch besprechen wir mit Ihnen den Vergleich und nennen die Namen der Anbieter. Hier ist Platz für Ihre Fragen: Warum passt Anbieter B in einem Punkt besser? Was bedeutet ein Unterschied in der Praxis?

### 6. Zwei Treffen mit Anbietern

Danach treffen Sie zwei Anbieter persönlich. Zwei, weil ein einzelnes Gespräch keinen Vergleich erlaubt und vier Gespräche für die meisten Menschen zu viel Zeit kosten. In diesen Treffen lernen Sie die Menschen kennen, die Sie künftig betreuen würden. Die Anbieter müssen Sie dabei nach FIDLEG unter anderem über ihren Aufsichtsstatus, die Kosten ihrer Dienstleistung und wirtschaftliche Bindungen an Dritte informieren (Art. 8 FIDLEG).

### 7. Ihre Entscheidung

Am Schluss entscheiden Sie. Wir nehmen Ihnen diese Entscheidung nicht ab und drängen Sie nicht zu einem Abschluss.

## Ein Beispiel für die 20 Punkte

*Illustration. Die Punkte sind frei gewählt und zeigen nur das Prinzip; die Kriterien sind die sieben aus unserem Fragebogen.*

Angenommen, Frau M., 61, hat nach dem Verkauf ihres Unternehmens CHF 1'800'000 anzulegen. Sie verteilt ihre 20 Punkte so:

- Beraterin oder Berater mit Zeit für sie: 7 Punkte
- Tiefe Gesamtkosten: 5 Punkte
- Nachhaltige Anlagen: 4 Punkte
- Transparente, verständliche Preise: 3 Punkte
- Hohes Rating oder hohe Eigenkapitalquote: 1 Punkt
- Rendite in der Vergangenheit: 0 Punkte
- Unabhängige Beratung ohne eigene Produkte: 0 Punkte

Ohne Punkte hätte Frau M. vermutlich fast alles als "sehr wichtig" markiert. Mit Punkten wird sichtbar: Betreuung und Kosten zählen für sie deutlich mehr als vergangene Renditen. Ein Anbieter mit starker Performance-Historie, aber wechselnden Ansprechpartnern und hohen Gebühren würde im Vergleich deshalb kaum vorne liegen, auch wenn sein Name bekannt ist.

## Wie Thinking Steps bezahlt wird

Für Sie ist der Dienst kostenlos. Entscheiden Sie sich für einen Anbieter, zahlt dieser Anbieter Thinking Steps eine Vermittlungsgebühr. Die Bedingungen sind für alle Anbieter dieselben, und Ihnen wird kein Aufschlag verrechnet.

Wir möchten offen sagen, was das bedeutet. Weil alle Anbieter zu gleichen Bedingungen zahlen, haben wir keinen finanziellen Grund, einen bestimmten Anbieter zu bevorzugen. Wir haben aber ein Interesse daran, dass Sie sich überhaupt für einen Anbieter entscheiden. Dieses Interesse sollen Sie kennen. Prüfen Sie die Angebote deshalb so kritisch, wie Sie es ohne uns tun würden.

## Was wir nicht tun

Wir verwalten kein Vermögen und nehmen keine Gelder entgegen. Wir geben keine Empfehlungen zu einzelnen Anlagen. Unsere Aufgabe ist die Wahl des Anbieters; die Anlagestrategie besprechen Sie mit dem Anbieter, den Sie wählen.

Ihre Daten speichern wir in der Schweiz. Wenn Sie wissen möchten, welche Angaben wir zu welchem Zweck verwenden, fragen Sie uns, am besten vor der persönlichen Beratung.

## Was die Pilotphase bedeutet

Thinking Steps befindet sich in einer Pilotphase. Der Ablauf, wie er hier beschrieben ist, gilt; einzelne Teile wie der Fragebogen oder die Darstellung des Vergleichs können wir aufgrund von Rückmeldungen weiter verbessern.

## Das Wichtigste in Kürze

- Thinking Steps richtet sich an Personen mit einem Anlagevermögen ab CHF 500'000, bei Wohnsitz im Ausland ab CHF 1'000'000.
- Der Fragebogen ist in sieben Denkschritte gegliedert; die Verteilung von 20 Punkten zwingt zu klaren Prioritäten.
- Ein internes Matching wählt vier Anbieter aus, die Sie zuerst anonymisiert als A bis D sehen.
- Die Namen besprechen wir in einer persönlichen Beratung; danach treffen Sie zwei Anbieter.
- Die Entscheidung liegt bei Ihnen.
- Für Sie ist der Dienst kostenlos; der gewählte Anbieter zahlt eine Vermittlungsgebühr zu gleichen Bedingungen für alle Anbieter.

## Fragen und Antworten

### Was kostet Thinking Steps?

Für Sie nichts. Der Anbieter, für den Sie sich entscheiden, zahlt Thinking Steps eine Vermittlungsgebühr. Die Bedingungen sind für alle Anbieter gleich, und Ihnen wird nichts aufgeschlagen.

### Warum muss ich genau 20 Punkte verteilen?

Weil Sie damit Prioritäten setzen müssen. Wenn alles gleich wichtig ist, lässt sich nichts vergleichen. Mit 20 Punkten zeigt sich, was Ihnen wirklich mehr wert ist, und das Matching kann danach gewichten.

### Wann erfahre ich, welche Anbieter hinter A bis D stehen?

In der persönlichen Beratung. Den Vergleich sehen Sie zuerst anonymisiert, damit Sie Inhalte statt Namen vergleichen.

## Quellen

- [FINMA, Ablauf der Übergangsfrist: Stand der Bewilligungen für Vermögensverwalter und Trustees (30. Januar 2023)](https://www.finma.ch/de/news/2023/01/20230130-mm-am-02-2023/)
- [FINMA, Bewilligte Institute, Personen und Produkte](https://www.finma.ch/de/finma-public/bewilligte-institute-personen-und-produkte/)
- [Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), Art. 8 (Informationspflicht der Anbieter) und Art. 26 (Entschädigungen durch Dritte)](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2019/758/de)
- [Finanzinstitutsgesetz (FINIG), Art. 5 und 61 (Bewilligung und Aufsicht von Vermögensverwaltern)](https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2018/801/de)
